- Päpstliche Räte
- Päpstliche Räte,Institutionen der römischen Kurie, die im Unterschied zu den Kurienkongregationen keine regierungsähnliche Funktionen haben, sondern dem Dialog und der Koordination verschiedener Aufgaben dienen oder die Seelsorge bestimmter (Berufs-)Gruppen in der Kirche fördern sollen. Die Päpstlichen Räte werden von einem Präsidenten (meist einem Kardinal) geleitet, dem ein Gremium von kirchlichen Amtsträgern und Laien beratend zur Seite steht. Gegenwärtig (2002) bestehen elf Päpstliche Räte: Päpstlicher Rat für die Laien, Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Päpstlicher Rat für die Familie, Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Päpstlicher Rat »Cor unum« (zuständig für Karitas und kirchlicher Entwicklungshilfe), Päpstlicher Rat für die Seelsorge der Auswanderer und Flüchtlinge, Päpstlicher Rat für die Pastoral im Krankendienst, Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten (ihm obliegt die authentische Interpretation der kirchlichen Gesetze), Päpstlicher Rat für den interreligiösen Dialog, Päpstlicher Rat für die Kultur, Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel (gemeint: Massenkommunikationsmittel).
Universal-Lexikon. 2012.